Wahlgrabstätten

"Wahlgrabstätten" sind die klassische Form eines Grabes. Sie können aus einzelnen oder mehreren Grabstellen bestehen und bieten durch eine gemeinsame Grabumrandung einen eigenen Gestaltungsbereich. Die Gestaltung und Pflege der Gräber werden durch die Angehörigen selbst vorgenommen. Gerade dies kann ein wichtiger Aspekt der eigenen Trauerarbeit und des Erinnerns sein. Die Möglichkeiten zur Gestaltung eines Grabes sind sehr vielfältig, ein Rahmen geben aber die Gestaltungsrichtlinien des Friedhofes vor. Bestattungsunternehmen, Steinmetze und gärtnerische Betriebe unterstützen hier bei den eigenen Gestaltungswünschen. 

Informationen zu Wahlgrabstätten

Die Kosten einer Wahlgrabstätte richten sich nach der Anzahl der Grabstellen. Sie können die Kosten der aktuellen Gebührenordnung entnehmen. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten können nach Ablauf der Nutzungszeit um 5, 15 oder 20 Jahre verlängert werden. Im Falle einer Beisetzung in einer vorhandenen Grabstätte, ist das Nutzungsrecht in jedem Fall zu verlängern. Die Nutzungszeit wird dann an die neue Ruhezeit ab dem Datum der aktuellen Beisetzung angepasst. Ggfls. können die Grabstätten einer Grabstelle auch getrennt werden, sodass diese nicht mitverlängert werden müssen. Dies bedingt aber auch eine Trennung in der Gestaltung.

Sollen Grabstätten vor Ablauf der Ruhezeit zurückgegeben werden, so können diese in ein Rasengrab umgewandelt werden. Der vorhandene Grabstein bleibt stehen und der übrige Teil der Grabstelle mit Rasen eingesät. Sofern die Standsicherheit des Grabsteines nicht mehr gegeben ist, wird dieser hingelegt. Die Kosten für die Rasenpflege berechnen sich nach der verbleibenden Ruhezeit.

 

Ansprechpartnerin

Friedhofssekretärin Elvira Klapproth
Tel.: 0491 / 77 55