In der Gebührenordnung werden u.a. die Kosten für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle, einer Beisetzung oder eine etwaige Kapellennutzung geregelt. Die Gebühren werden hierbei so kalkuliert, dass der Friedhof sich durch seine Einnahmen selbständig tragen kann. Regelmäßig werden hierfür die Gebühren durch das Kirchenamt Leer hinsichtlich der allgemeinen finanziellen Entwicklung überprüft und ggfls. angepasst. Die Finanzierung des Friedhofes durch die Mittel für die Arbeit der Kirchengemeinde darf ebenso wenig erfolgen, wie die Finanzierung der Gemeindearbeit durch die Erträge des Friedhofes.
Bitte beachten Sie, dass der Friedhof Loga im Gegensatz zu den meisten anderen Friedhöfen keine sogenannte Friedhofsunterhaltungsgebühr erhebt. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte sind alle Kosten für die Dauer der Ruhezeit abgegolten. Bei einer Friedhofsunterhaltungsgebühr würden jährlich Kosten pro Grabstelle erhoben werden, die ggfls. der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden.