Gestaltungsrichtlinien

Natürlich ist die Gestaltung einer (Wahl-)Grabstätte eine persönliche Entscheidung und soll den Hinterbliebenen die Möglichkeit geben, den Ort des Erinnerns und der Trauer so zu gestalten, wie es für sie selbst am besten ist. 

Gleichzeitig muss ein Friedhof aber auch als Gesamtanlage begriffen werden, welche durch die Gemeinschaft all jener genutzt wird, die dort eine Grabstelle erworben haben. Um dem Rechnung zu tragen, gibt es mit den Gestaltungsrichtlinien Vorgaben, die den Friedhof als einen Ort der Trauer für alle Nutzenden erhalten sollen. 

Zudem ist in den Gestaltungsrichtlinien auch die Gestaltung jener Grabformen geregelt, die ihrem Wesen nach eine festgelegte Gestaltung bedingen (z.b. sogenannte "pflegefreie Wahlgrabstätten").